Unterstützen Sie bei der RKSV-Registrierung beim Finanzamt?
Ja, wir unterstützen Sie bei der RKSV-Registrierung. Die Signaturkarte wird im FinanzOnline aktiviert. Unser Kassensystem erstellt automatisch einen Export der Buchungsdaten, den Sie direkt im FinanzOnline importieren können. Bei Erstinstallation begleiten wir Sie durch den gesamten Registrierungsprozess beim Finanzamt.
Wie oft muss die RKSV-Zertifizierung erneuert werden?
Die Signaturerstellungseinheit ist in der Regel 5 Jahre gültig. Nach Ablauf muss sie erneuert werden – wir übernehmen die Verlängerung mit geringem Aufwand. Das System bleibt während des Wechsels betriebsbereit. Wir informieren Sie rechtzeitig vor Ablauf und kümmern uns um alle technischen Schritte.
Welche Strafen drohen bei RKSV-Verstößen?
Bei Verstößen gegen die RKSV drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 5.000€ pro Verstoß. Typische Verstöße: fehlende Registrierung beim Finanzamt, keine/defekte Signaturerstellungseinheit, fehlende Belegerteilung, mangelhafte Datensicherung (DEP). Bei vorsätzlicher Umsatzmanipulation droht zusätzlich Strafverfolgung wegen Abgabenhinterziehung – Strafen richten sich nach verkürztem Steuerbetrag. Das Finanzamt kann jederzeit Kassennachschauen durchführen.
Ist unser Kassensystem RKSV-zertifiziert?
Ja, unser Kassensysteme erfüllen die RKSV-Anforderungen in Österreich. Jeder Beleg wird mit der Signaturerstellungseinheit verschlüsselt und ist beim Finanzamt nach dem Import der Dateien registriert. Die Systeme werden bei Gesetzesänderungen durch Updates angepasst.
Was bedeutet RKSV-Konformität?
RKSV steht für Registrierkassensicherheitsverordnung in Österreich. Seit 2017 müssen alle elektronischen Kassensysteme mit einer Signaturerstellungseinheit ausgestattet sein, die jeden Kassenbeleg verschlüsselt und fälschungssicher macht. Dies dient der Betrugsbekämpfung und erfordert die Registrierung beim Finanzamt. Unsere Systeme erfüllen die RKSV-Anforderungen und werden bei Gesetzesänderungen angepasst.